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Tod von Abmahnungen und Vertragsstrafen!?

Mit dem vor kurzem Inkraft getretenen neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden ab sofort - aktive Abmahnungen wegen Verstößen im Werberecht erheblich erschwert und die Verteidigung dagegen erheblich erleichtert. Auch die Möglichkeit, Vertragsstrafen zu vereinbaren wurde dadurch erheblich eingeschränkt.

Das neue Gesetz führt dazu, daß wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen aus dem werblichen Alltag weitgehend verschwinden werden. Es ist zu erwarten, daß das auch zu einer größeren Freiheit der Werbung führen wird.

In einem Webinar der Rechtsanwälte Dr. Schotthöfer & Steiner erfahren Sie alles.
Termine 15.02.2021, 22.02.2021, 01.03.2021, 08.03.2021 und 15.03.2021.

Informationen unter kanzlei@schotthoefer.de

 

Das neue UWG in 10 Punkten

  1. Abmahnungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes sind seit dem 1.12.2020 wegen komplizierter Regeln so schwierig geworden, daß sie aus dem Geschäftsleben verschwinden werden

  2. Die Abwehr von Abmahnungen wird wegen einer Fülle von "unbestimmten" neuen Rechtsbegriffen leichter, auch deswegen werden sie verschwinden

  3. Eine Abmahnung muß gerichtlich am Wohnsitz des Abgemahnten geltend gemacht werden, ein Münchner Unternehmen muß gegen einen Hamburger Verletzer in Hamburg klagen

  4. Die Kosten einer Abmahnung können vom Abgemahnten nicht mehr bzw. oder nur zum Teil verlangt werden

  5. Ursprünglich zulässige Unterlassungsansprüche können unzulässig werden

  6. Verbraucher kann Schadensersatz wegen wettbewerbswidriger Werbung verlangen

  7. Vertragsstrafen für den Fall von Verstößen gegen Unterlassungsverträge kaum mehr möglich

  8. Vor einer Abmahnung müssen Informationen über den Abgemahnten eingeholt werden. Dadurch kann wegen fehlender Dringlichkeit ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung unmöglich werden

  9. Müssen und können "alte" Unterlassungsverträge wegen Änderung der Rechtslage durch neues UWG gekündigt werden?

  10. Einführung von neuen unbestimmten Rechtsbegriffen schafft Unsicherheit und Verwirrung

 

Autor und Urheber der Beiträge: Dr. Peter Schotthöfer

Dr. Peter Schotthöfer & Florian Steiner

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