Schotthoefer
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Februar 2017

1. EuG: "Neuschwanstein" als Marke möglich

 

2. BGH: Postfachanschrift in Widerrufsbelehrung genügt

 

3. OLG Hamm: Makler muss Energieträger in Immobilienwerbung angeben

 

4. OLG Hamm: Die Angabe "fünf Jahre Garantie" reicht nicht

 

5. LG Stuttgart: Auch Foto von urheberrechtsfähigen Werkes kann urheberrechtswidrig sein

 

6. LG Köln: "FC" bedeutet FC Köln – was sonst ?

 

7. BGH: Urteilsbestätigung

 

 


 

1. EuG: "Neuschwanstein" als Marke möglich

Die Anmeldung des Begriffs "Neuschwanstein" ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtes erster Instanz nicht beschreibend und damit grundsätzlich als Marke eintragungsfähig. Bei einem ein konkretes Bauwerk, nämlich das Schloss Neuschwanstein, bezeichnenden Begriff handelt es sich um einen erfundenen und originellen Namen für Waren oder Dienstleistungen. Auch werde nicht angenommen, dass die so bezeichneten Produkte/Dienstleistungen an diesem Ort hergestellt wurden.

Wenn im Übrigen ein nationales Gericht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union diesbezüglich anderer Meinung sei, spiele dies bei der Anmeldung als Gemeinschaftsmarke für die EU keine Rolle, weil die Regelung über die Unionsmarken ein autonomes System darstellten, so dass nationale Entscheidungen außer Betracht zu lassen seien.

EuG vom 5.7.2016; Az. T -167/15
GRUR - RR 2016, S. 452

 

2. BGH: Postfachanschrift in Widerrufsbelehrung genügt

In sogenannte Fernabsatzverträgen muss auf die Möglichkeit des Widerrufes binnen einer bestimmten Frist hingewiesen werden und eine Widerrufsbelehrung enthalten sein. Das Gesetz gibt genaue Vorgaben für den Inhalt dieser Widerrufsbelehrung. Danach muss bei "Postanschrift" die Stelle angegeben werden, an die der Widerruf gerichtet werden kann. Wichtig ist das vor allem, weil eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Lauf setzt und der Vertrag damit auch noch nach Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen werden kann. Der BGH hat nun entschieden, dass auch eine Postfachanschrift ausreicht.

BGH vom 12.7. 2016; Az. XI ZR 564/15
Fundstelle eigene

 

3. OLG Hamm: Makler muss Energieträger in Immobilienwerbung angeben

Obwohl ein Energieverbrauchsausweis vorlag, gab ihn eine Maklerin für von ihr vermittelte Objekte in mehreren Zeitungsanzeigen nicht an. Das OLG Hamm hatte nun die Frage zu prüfen, ob auch den Makler die Verpflichtung trifft, den Energieträger eines Objektes anzugeben. Dazu gibt es bereits eine ganze Reihe von Kommentarmeinungen, aber auch Gerichtsentscheidungen, die dies bejahen. Nach Auffassung des OLG Hamm enthält die Angabe eines Energieträgers eine für den Verbraucher wichtige Information, die schon nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht vorenthalten werden dürfe.

OLG Hamm vom 30.8.2016; Az. 4 U 8/16
GRUR -  RR 2017, S. 23

 

4. OLG Hamm: Die Angabe "fünf Jahre Garantie" reicht nicht

Ein Unternehmen hatte mit der Aussage "5 Jahre Garantie" geworben. Die Richter des OLG Hamm hielten dies für unzureichend und damit wettbewerbswidrig. Der Verbraucher werde zwar darüber informiert, dass es eine Garantie gebe, weitere Angaben zu den Bedingungen dieser Garantie würden nicht gemacht. Das Unternehmen treffe aber eine vorvertragliche Informationspflicht, die Bedingungen dieser Garantie anzugeben.

OLG Hamm vom 25.8.2016; Az.: 4 U 1/16
K&R 2016, S. 848

 

5. LG Stuttgart: Auch Foto eines urheberrechtsfähigen Werkes kann urheberrechtswidrig sein

Ein Fotograf hatte Aufnahmen von Gemälden und Objekten in einem Museum gemacht und Bilder aus einem Album gescannt. Die Schutzfrist der fotografierten Objekte war zwar längst abgelaufen, das LG Stuttgart aber der Meinung, dass auch die so genannte Reproduktionsfotografie in den Schutzbereich des Urheberrechtes falle. Bei den Aufnahmen der Objekte und Gemälde im Museum habe es sich seinerseits um Originale, also urheberrechtsfähige Werke gehandelt.

LG Stuttgart vom 27. 9. 2016; Az. 17 O 690/15
CR-Aktuell 2016 R 127

 

6. LG Köln: "FC" bedeutet FC Köln – was sonst ?

Dem Fußballverein FC Köln steht das Namensrecht an dem Kürzel "FC" zu. Die Bezeichnung wirke auf die beteiligten Verkehrskreise wie ein Name, der Verein sei auch unter diesem Kürzel bekannt. Ihm stehe daher  das Namensrecht an der Domain  "fc.de" zu. Dies entschied das – welches wohl ? - Landgericht Köln.

LG Köln vom 9.8.2016; Az. 33 O 250/15
IPRB 2016/273


7. BGH: Urteilsbestätigung

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des LG Ulm und des OLG Stuttgart bestätigt, über das im Newsletter 2015/5 berichtet wurde. Danach stellt es regelmäßig keine gezielte Behinderung dar, wenn ein Unternehmen damit wirbt, Rabattgutscheine seiner Mitbewerber einzulösen.

BGH vom 23.6.2016; Az. I ZR 137/15
K & R 2017, S. 49

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