Schotthoefer
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März 2013

1. BGH: Bio Mineralwasser ist zulässig - und viel mehr

 

2. OLG München: Auch Wikipedia-Eintrag kann Werbung sein

 

3. OLG Hamm: Handelsname muss auch im Prospekt angegeben werden

 

4. LG Hamburg: 8 - Sekunden Musik urheberrechtlich geschützt

 

5. LG Frankfurt: Vorsicht beim Oldtimerumbau

 


 

1. BGH: Bio Mineralwasser ist zulässig - und viel mehr

Die Verwendung der Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" für ein Mineralwasser stellt nach Auffassung des BGH keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich das fragliche Mineralwasser von anderen Mineralwässer dadurch abhebt, dass sein Anteil an Rückständen und Schadstoffen besonders niedrig ist. Bei der Bezeichnung "Bio Mineralwasser" Glaube der Verbraucher auch nicht, dass es sich um eine staatlich verliehene und überprüfbare Zertifizierung handele.

So weit, so gut: die Entscheidung befasst sich zwar mit der Frage, ob man ein Mineralwasser als Bio Mineralwasser bezeichnen darf, doch liegt die Bedeutung des Urteils in einem anderen Feld. Mit dieser Entscheidung hat der BGH seine in den letzten Jahren vertretene Auffassung zum Streitgegenstand ausdrücklich aufgegeben. Streitgegenstand ist nunmehr ist nicht mehr der Anspruch (Unterlassung wegen Irreführung) in Verbindung mit dem Lebenssachverhalt. Das Gericht muss dann unter allen juristischen – auch den vom Antragssteller nicht angeführten - Aspekten prüfen, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Zugegeben, ein wenig kompliziert, aber für die wettbewerbsrechtliche tägliche Praxis in ihrer Bedeutung nicht zu überschätzen.

BGH vom 13.9.2012; I ZR 230/11
Fundstelle: eigene

 

2. OLG München: Auch Wikipedia-Eintrag kann Werbung sein

Der Geschäftsführer zweier Unternehmen, die Weihrauchpräparate vertreiben und dafür im Besitz mehrerer Marken sind, betätigte sich als Autor von Wikipedia. Er nahm in einem Wikipedia Beitrag zur Rechtslage von Weihrauchpräparaten Stellung. Darin führte er aus, dass bestimmte Produkte aus diesem Bereich in Deutschland erhältlich seien (erwähnte aber nicht, dass seine Unternehmen diese vertreiben). Weihrauch als Arzneimittel weder in Deutschland noch in Indien zugelassen seien. Ein Import aus Indien komme deswegen nicht infrage. Dann wies er auf ein Konkurrenzprodukt hin, das wegen Markenstreitigkeiten nicht erhältlich sei (erwähnte aber nicht, dass eines seiner Unternehmen daran beteiligt war). Als Autor gab er seinen und den Namen seines Unternehmens an, auf der Diskussionsseite zu dem Eintrag nannte er seine Funktion und die Namen der beiden Unternehmen.

Das OLG München verbot diese Äußerungen in Wikipedia als verschleierte und damit unzulässige Werbung. Dass der Name im Diskussionsbeitrag genannt werde, ändere daran nichts, denn der typische Wikipedia-Nutzer nehme die Diskussion zu dem Beitrag nicht zur Kenntnis. Daß in einem Wikipedia Beitrag der Name des Autors gar nicht genannt werden dürfe, ändere daran nichts.

OLG München vom 10.5.2012; Az. 29 U 5 115/12
IPReport 2013, S. 38

  

3. OLG Hamm: Handelsname muss auch im Prospekt angegeben werden

Ein bundesweit tätiger Baumarkt hatte in einem Werbeprospekt für verschiedene Angebote in verschiedenen Filialen geworben. Nur auf der vorletzten Seite des Prospektes fand sich Angaben zu den jeweiligen Betreibern der Märkte, bei denen das Angebot zu erhalten war (Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer). Die rechtlich korrekte Bezeichnung des Unternehmens mit verschiedenen Filialen, also der Name wie er im Handelsregister eingetragen ist, fand sich im Prospekt ebenso wenig wie die Adresse der Verwaltung des Unternehmens, also der Zentrale der Märkte. .

Das OLG Hamm verurteilte das Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil in dem Prospekt nicht sein Handelsnamen und die Anschrift der juristischen Person des Unternehmens ordnungsgemäß angegeben waren.

OLG Hamm vom 30.10.2012; I - 4 U 61/12
GRUR - RR 2013, 121

 

4. LG Hamburg: 8 - Sekunden Musik urheberrechtlich geschützt

Ein deutscher Musiker (Bushido) hatte einem Datenpool mit so genannten Samples 8 Sekunden lange Tonfolgen entnommen und für seinen Rapgesang verwendet. Die Tonfolgen stammten von einer französischen Gruppe, die sich dagegen wegen Verletzung ihres Urheberrechtes zur Wehr setzte.

Das LG Hamburg erklärte nun, dass auch kurze, nur 8 s lange Musikpassagen durch das Urheberrecht geschützt sein können. Auch das Verschieben um eine Oktave oder eine Änderung des Tempos änderten daran nichts. Entscheidend sei der Wiedererkennungswert des Originals. Einzelne Töne und Oktaven jedoch seien in der Nutzung frei. Im vorliegenden Fall fanden sich 13 kurze Sequenzen in dem Stück des Rapmusikers. Er sei deswegen zielgerichtet vorgegangen und müsse für die Verletzung Schadenersatz leisten.

LG Hamburg vom 23.3.2010; Az. 8 O 175/08
IPRB 2010, S. 152

 

5. LG Frankfurt: Vorsicht beim Oldtimerumbau

Teile eines Fahrzeuges können rechtlich geschützt sein. Der Inhaber der Rechte (meist der Hersteller)  kann sich dann dagegen wehren, wenn diese Teile an einem Fahrzeug und damit der Gesamteindruck wesentlich verändert werden. Aus diesem Grunde hat das LG Frankfurt den Umbau eines Oldtimers untersagt, weil die charakteristischen Eigenarten und die ursprüngliche Identität des Fahrzeuges erheblich verändert werden sollten. Es sollte eine andere Karosserie und eine andere Innenausstattung eingebaut werden. Aus dem geschlossenen Wagen mit vier Sitzen sollte ein offener mit zwei Sitzen werden. Diesen Umbau hat das LG Frankfurt mit diesem Urteil untersagt.

LG Frankfurt vom 30.8.2012; Az.- 2-03 O 324/11
GRUR - RR 2013, S. 66

 

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Dr. Peter Schotthöfer & Florian Steiner

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