Schotthoefer
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September 2020



1. OLG Hamburg: Whisky auch nach EU Austritt Großbritanniens geschützt

  • Es gibt eine Spirituosenverordnung der EU für alle in der EU vermarkteten Spirituosen.
  • Kommt es nicht darauf an, wo sie hergestellt wurden
  • "Glen" verbindet der europäische Durchschnittsverbraucher mit schottischem Whisky
  • Bezeichnung eines Whiskys, der nicht aus Schottland stammt als "Glen" oder "Glen Els" verstößt gegen diese Vorschrift
  • Dass GB aus der EU ausgetreten sei, ändert nichts.
  • Ob eine "Spiegelung" vorliegt, hängt davon ab, ob der Verbraucher durch die Bezeichnung veranlasst wird, einen unmittelbaren Bezug zur geschützten Ware (hier schottischen Whisky) herzustellen
  • Es gebe auf dem Markt kaum Whiskys mit der Bezeichnung Glen, die
       nicht aus Schottland stammten.


2. OLG Frankfurt: "Kopfläuse"

  • "Benötigt nur eine 15 minütige Anwendung" - "Einmal Anwendung genügt".
  • Eventuell muss Nachuntersuchung vorgenommen werden
  • Das Gericht hielt Aussagen für irreführend
  • Verbraucher könnte zu dem Eindruck gelangen, dass Läuseproblem mit einmaliger Anwendung beseitigt
  • Hinweis auf Seitenlasche ändert nichts  

 





1. OLG Hamburg: Whisky auch nach EU Austritts Großbritanniens geschützt

Es gibt eine Spirituosenverordnung der EU für alle in der EU vermarkteten Spirituosen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie in Mitgliedstaaten der EU oder anderen Drittländern hergestellt wurden. Die Angabe "Glen" verbindet der europäische Durchschnittsverbraucher nach Auffassung des OLG Hamburg mit schottischem Whisky. Nach der Verordnung sind in der Bezeichnung von Whisky auch "Spiegelungen" auf geschützte geographische Bezeichnungen unzulässig. Das OLG Hamburg hat nun festgestellt, die Bezeichnung eines Whiskys, der nicht aus Schottland stammt als "Glen" oder "Glen Els" verstößt gegen diese Vorschrift. Der Umstand, dass Britannien aus der EU ausgetreten sei, ändere an dieser Rechtslage nichts. Ob eine "Spiegelung" vorliegt, hängt davon ab, ob der Verbraucher durch die Bezeichnung veranlasst, einen unmittelbaren Bezug zur geschützten Ware (hier schottischen Whisky) herzustellen. Es gebe zudem auf dem Markt auch kaum Whiskys mit der Bezeichnung Glen, die nicht aus Schottland stammt.

OLG Hamburg vom 19.9.2019; Az. 3 U 262/16
GRUR - RR 2020,351

 

2. OLG Frankfurt: "Kopfläuse"

Auf der Verpackung eines Mittels gegen Kopfläuse fand sich der Hinweis "Benötigt nur eine 15-minütige Anwendung" sowie "Einmalanwendung genügt". Weiter wurde darauf hingewiesen, dass man eine Woche nach der Anwendung eine Nachuntersuchung vornehmen solle, um sicher zu sein, dass keine Läuse übersehen wurden. Denn dann müsste die Behandlung nochmals durchgeführt werden.

Im Rechtsstreit war es daher um die Zulässigkeit der Aussage "Benötigt nur eine 15-minütige Anwendung" gegangen. Das Gericht hielt diese Aussage für irreführend, weil der Verbraucher zu dem Eindruck gelangen könnte, dass sein Läuseproblem mit einer einmaligen Anwendung beseitigt sei. Daran ändere es auch nichts, wenn auf einer Seitenlasche ein Hinweis angebracht sei, dass unter Umständen eine nochmalige Behandlung notwendig werden könnte. Der Hinweis sei nicht geeignet, den irreführenden Charakter der Aussage und damit den Einfluss auf die Kaufentscheidung zu vermeiden.

OLG Frankfurt vom 28.11.2019; 6 U 200/18
GRUR 2020

 

Autor und Urheber der Newsletterbeiträge: Dr. Peter Schotthöfer


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