Publikation - "Revolution" im deutschen Werberecht? (05/08)
Ist der Ausdruck "Revolution" in diesem Zusammenhang gerechtfertigt? Wenn man unter "Revolution" die überraschende Änderung eines lange bestehenden Zustandes versteht, lässt sich dieser Ausdruck auch im Bereiche des Rechtes vertreten. Dem deutschen Werberecht ist eine solche "Revolution" widerfahren.
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